Riester Rente Zertifizierung als Sicherheit und Verbraucherschutz

Durch die Riester Rente hat der Gesetzgeber ein Modell für die private Altersvorsorge entwickelt, das er mit Zulagen und möglichen Steuerersparnissen fördert und das er auf diese Weise als zusätzlichen Baustein für die Altersabsicherung interessant machen möchte. Insofern kommen der Sicherheit und dem Verbraucherschutz wichtige Rollen im Zusammenhang mit der Riesterrente zu, die durch die verhältnismäßig strengen Zertifizierungskriterien sichergestellt werden sollen. Damit die Riesterförderung gewährt werden kann, ist es daher wichtig, darauf zu achten, dass das Produkt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert ist.

Prinzipiell kann die Riesterrente im Rahmen einer klassischen privaten Rentenversicherung, einer fondsgebundenen Rentenversicherung, eines Banksparplans oder eines Fondssparplans umgesetzt werden. Damit das entsprechende Produkt im Sinne der staatlichen Förderung als förderfähig anerkannt wird, muss es einige wesentliche Kriterien erfüllen. Hierzu gehört in erster Linie, dass die Ansprüche aus dem Vertrag frühestens ab dem 60 Lebensjahr und nicht vor Bezugsbeginn der Altersrente ausbezahlt werden. Zudem müssen die einbezahlten Beiträge sowie die staatlichen Zulagen zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehen und als lebenslange Leistungen garantiert sein. Die Kosten, die beispielsweise für Abschluss und Vertrieb im Zusammenhang mit der Riesterrente entstehen, müssen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren verteilt werden und der Anbieter der Riesterrente ist dazu verpflichtet, dem Sparer ausführliche und verständliche Informationen über die Struktur der von ihm gewählten Geldanlage, die Anlagemöglichkeiten sowie das Risikopotenzial zur Verfügung zu stellen.

Des weiteren muss der Vertrag über die Riesterrente, der ab 2006 geschlechtsneutral formuliert sein muss, so gestaltet sein, dass das angesparte Guthaben nicht pfändbar ist. Das bedeutet, dass das Kapital aus dem Riesterrentenvertrag im Fall einer Insolvenz nicht der Insolvenzmasse unterliegt und auch bei einem eventuellen Bezug von Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angerechnet wird. Erfüllt ein Altersvorsorgeprodukt diese Voraussetzungen, erhält es das Zertifikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Anleger kann die staatlichen Fördermittel in Anspruch nehmen. Zu beachten gilt dabei allerdings, dass durch das Zertifikat lediglich belegt ist, dass es sich um eine sichere, geprüfte und steuerlich förderfähige Anlageform handelt, eine Überprüfung der Qualität des Riester Vertrages erfolgt in diesem Zusammenhang nicht. Aus diesem Grund ist ein Riester Rente Vergleich vor Vertragsabschluss unbedingt empfehlenswert ist, da auf diese Weise möglich wird, nicht nur ein sicheres und förderfähiges, sondern vor allem auch ein lohnenswertes und zu den eigenen Bedürfnissen passendes Anlageprodukt zu ermitteln. 

Weitere Informationen zum Thema Riester-Rente sowie einen Vergleich verschiedener Anbieter der Riester-Rente finden Sie auf dem Vergleichsportal nuchange.de

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