Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. So muss Statistiken zur Folge jeder vierte Arbeitnehmer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aufgeben. Ohne eine entsprechende Absicherung stehen die meisten Betroffen vor einem finanziellen Desaster. Denn bei Berufsunfähigkeit fällt für den Betroffenen das Arbeitseinkommen komplett aus.
Wer auf sein Einkommen angewiesen ist, kann sich mir einer Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall der Erwerbsunfähigkeit schützen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann neben der Unfallversicherung eine sinnvolle Invaliditätsversicherung sein. Sie kann als eigenständige Versicherung oder auch als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung tritt in der Regel ein, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Der Versicherte erhält pauschal die vereinbarte Erwerbsunfähigkeitsrente, mit der er seinen Lebensunterhalt dann weiter bestreiten kann. Einige Berufsunfähigkeitsversicherer bieten auch Staffelregelungen an. Wer einen solchen Tarif abgeschlossen hat, erhält bereits bei einem geringeren Invaliditätsgrad einen Teil der Berufsunfähigkeitsrente. Grundsätzlich erhält man die volle Rente erst bei einer erheblichen Berufsunfähigkeit, etwa ab 75 Prozent. Eine Staffelregelung kann insofern sinnvoll sein, dass der Betroffene durch eine schleichende Erkrankung in Etappen berufsunfähig wird. In diesem Fall muss der Betroffene seine Versicherung über den Verlauf seiner Krankheit auf dem Laufenden halten und jede Verschlechterung seines Gesundheitszustandes erneut nachweisen.
Grundsätzlich sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung so ausgelegt sein, dass sie mindestens 75 Prozent des Nettogehaltes ersetzen kann. Deshalb sollte man bei Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung darauf achten, dass die Versicherung eine Nachversicherungsklausel enthält. Diese Klausel ermöglicht eine spätere flexible Rentenerhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Denn besteht die Versicherung schon einige Jahre, deckt die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente unter Umständen nicht mehr die tatsächlichen Lebenshaltungskosten ab, die beispielsweise durch Gehaltserhöhungen und Inflation gestiegen sind. Die Berufsunfähigkeitsrente wird in der Regel maximal bis zum vollendeten 65. beziehungsweise bis zum 67. Lebensjahr gezahlt. Hierbei orientieren sich die Versicherungen an der Regelaltersrente der Gesetzlichen Rentenversicherung.